|
Allgemeines Die folgenden Bedingungen sind die Grundlage jeden Geschäftes zwischen der Dietmar Teich Datensysteme und Ihren Vertragspartnern. Diese Bedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als vereinbart. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Käufer widerspricht oder eigene abweichende Einkaufsbedingungen verwendet. Abweichungen bedürfen für jeden einzelnen Vertrag unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Es gilt die jeweils neueste Fassung dieser Geschäftsbedingungen.
Angebote Alle unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Aufträge und Bestellungen werden für uns nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Bonitätsprüfung des Käufers. Produktänderungen, insbesondere im Sinne des technischen Fortschrittes oder gestalterische Veränderungen bleiben vorbehalten.
Preise Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Alle Preisangaben, auch diejenigen in Auftragsbestätigungen, sind freibleibend. Für den Fall wesentlicher Änderungen der den Preis bestimmenden Faktoren vor endgültiger Abwicklung der Bestellung behalten wir uns eine Anpassung der Preise vor.
Liefertermine Lieferfristen gelten stets als nur annähernd vereinbart und werden für uns erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware bis zum angegebenen Liefertermin an den Transportbeauftragten übergeben wird, oder dem Käufer die Versandbereitschaft mitgeteilt wird. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Ereignisse, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder ganz unmöglich machen, insbesondere Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, Feuer oder Krieg befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht. Bei Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist von mehr als einem Monat ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, vorausgesetzt daß er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und dass die Lieferverzögerung nicht durch das Verhalten Dritter verschuldet wurde. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Annahme Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzen einer Nachfrist von 3 Tagen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Untersuchungspflicht und Beanstandungen Der Käufer ist verpflichtet die Ware beim Empfang unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Falsch- oder Minderlieferungen sind unverzüglich, spätestens aber 3 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Bei verdeckten Mängeln gilt dieselbe Frist ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. Offensichtlich erkennbare Transportschäden sind unbedingt vom Transporteur quittieren zu lassen, ohne diese Quittierung ist eine Regelung des Transportschadens durch eine evtl. abgeschlossene Transportversicherung ausgeschlossen.
Zahlung Die Zahlung erfolgt zu den in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsbedingungen. Bei Überschreitung der angegebenen Zahlungsfristen ist die Dietmar Teich Datensysteme berechtigt, ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Weiterhin können Lieferungen anderer Verträge zurückgehalten oder abgelehnt werden, solange der Kunde mit Zahlungen im Verzug ist. Eine Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen an den Verkäufer ist nur dann möglich, wenn die Ansprüche rechtskräftig festgestellt und vom Verkäufer unbestritten sind. Alle durch Verschulden des Kunden entstehenden Nebenkosten, wie z.B. Bankgebühren für nicht eingelöste Schecks oder Lastschriften, Gerichtskosten und Kosten für Rechtsanwälte gehen zu Lasten des Käufers.
Eigentumsvorbehalt Die Dietmar Teich Datensysteme behält sich das Eigentum an gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei Einbau oder Vermischung der Ware mit Waren anderer Lieferanten wird die Dietmar Teich Datensysteme Miteigentümerin an den neu entstandenen Produkten im Verhältnis des Wertes am Gesamtwert der neuen Produkte. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Firma Dietmar Teich Datensysteme hingewiesen und diese unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Zugriffe Dritter sind abzuwehren. Bei Zahlungsverzug ist die Dietmar Teich Datensysteme berechtigt, auch ohne Vorliegen gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte an dieser Versicherung werden an uns abgetreten.
Gewährleistung Für die von unsere Softwareprodukte ( sowohl Standardsoftware als auch individuell erstellte Softwarelösungen ) sichern wir für einen Zeitraum von 12 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Installation, eine ordnungsgemäße Funktion zu. Eine ordnungsgemäße Funktion gilt dann als erreicht, wenn die gelieferte Software im wesentlichen die durch Prospekte oder ein individuell erstelltes Pflichtenheft zugesicherte Funktionalität erfüllt. Unverträglichkeiten mit Hardwarekomponenten oder Softwaretreibern anderer Hersteller sind aufgrund der großen Vielfalt von Geräten und Komponenten nicht immer auszuschließen und gelten nicht als wesentlicher Mangel der gelieferten Software. Wenn gravierende Mängel festgestellt werden, so sind diese unverzüglich, schriftlich und unter genauer Angabe der Umstände mitzuteilen. Wir behalten uns vor, die mitgeteilten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Haftung für jegliche durch Softwarefehler verursachte Schäden wird ausgeschlossen, insbesondere auch Vermögensschäden durch Softwarefehler, außer wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Möglichkeit des Datenverlustes durch Hard- oder Softwarefehler und die daraus resultierende Notwendigkeit der täglichen Datensicherung hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er die tägliche Datensicherung unterlässt.
Schlussbestimmungen Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch Regelungen ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bielefeld.
 © 2009 Dietmar Teich-Datensysteme | Warenwirtschaft MERCATOR Dieser Shop wird mit MERCATOR betrieben: Porzellan auf meinPorzellan.de
|