Temporäre Reduzierung der Umsatzsteuersätze ab dem 1.7.2020

Wie Sie bestimmt schon erfahren haben wurde im Juni von der Regierungskoalition ein Paket von Maßnahmen zur Bewältigung der durch die Corona-Krise entstandenen wirtschaftlichen Probleme verabschiedet. Darin ist auch eine zeitlich begrenzte Reduzierung der Umsatzsteuersätze enthalten. Vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 werden die Steuersätze temporär von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt. Ab dem 1.1.2021 sollen dann wieder die alten Steuersätze gelten.

Was bedeutet das konkret für die Anwender der Mercator Warenwirtschaft?

In den folgenden Zeilen möchten wir Ihnen kurz beschreiben was Sie beim Einsatz unserer MERCATOR Warenwirtschaft zu beachten haben.

Intern erfasste Belege

Am 1.7.2020 müssen in den Systemeinstellungen System 1 > Bereich Umsatzsteuer unbedingt die neuen Steuersätze eingetragen werden. Danach werden diese automatisch in alle manuell neu erstellten Belege übernommen.

In bereits vorhandenen Belegen mit alten Steuersätzen können beim Wandeln automatisch die neuen Steuersätze übernommen werden. Für die Auswahl der Steuersätze ist entscheidend, wann die Leistung erbracht wurde. Beim Wandeln von Angeboten oder Aufträgen in Lieferscheine oder Rechnungen werden automatisch die Steuersätze angepasst (wenn diese Funktion in den Systemeinstellungen aktiviert ist), beim Wandeln von Lieferscheinen in Rechnungen jedoch nicht, weil hier die Leistung ja bereits erbracht wurde.

Bei der automatischen Korrektur der Steuersätze gibt es Unterschiede zwischen Netto-Belegen (Belege mit Nettopreisen) und Brutto-Belegen (Belege mit Bruttopreisen incl. USt.).

Bei Netto-Belegen (B2B) bleiben die Nettopreise unverändert, die Bruttopreise werden mit den neuen Steuersätzen neu berechnet. Daraus ergibt sich ein reduzierter Endbetrag. Bei bereits bezahlten oder angezahlten Belegen ergibt sich so möglicherweise eine Überzahlung!

Bei Brutto-Belegen (B2C) bleiben die Bruttopreise gleich. Hier werden die Nettopreise mit den neuen Steuersätzen neu berechnet (erhöht).

Wenn Sie Endkunden den Preisvorteil durch die geringere Umsatzsteuer weitergeben möchten, können Sie hierzu die Preise der entsprechenden Preisgruppen mit der Preiskalkulation neu berechnen lassen, zu finden unter Dienste > Preiskalkulation > neue Preise kalkulieren. Dazu kann z.B. die Formel Preisgruppe X = Preisgruppe Y * Faktor Z benutzt werden. Für X und Y setzen Sie hier die Preisgruppe ein, die neu berechnet werden soll. Als Faktor kann 0.97479 verwendet werden, wenn die Reduzierung der Steuer von 19% auf 16% voll weiter gegeben werden soll. Es kann aber auch jeder beliebige andere Faktor verwendet werden. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung die Bruttopreise zu reduzieren. Um optisch gefällige Preise zu erhalten, kann in der Preiskalkulation die vorhandene Rundungsfunktion verwendet werden. Die neuen Preise können wahlweise direkt in den aktuellen Preis der Preisgruppe oder zunächst in den neuen Preis eingesetzt werden. Wenn Sie die „neuen Preise“ anwählen können Sie die Preise im Artikelstamm noch einmal kontrollieren und anschließend mit der Funktion neue Preise übernehmen in die aktuellen Preise übernehmen.Falls Sie die Preise am 1.1.2021 wieder auf die ursprünglichen Werte zurücksetzen möchten, können Sie die vorhanden Preise bis dorthin in einer unbenutzten Preisgruppe „parken“. Dazu können Sie in der Preiskalkulation die gleiche Formel verwenden (X = neue Preisgruppe zum „parken“, Y = Preisgruppe mit den vorhandenen Bruttopreisen, Z = 1). Am 1.1.2021 können die Preise dann mit vertauschten Werten für X und Y einfach wieder hergestellt werden.

Zur Kontrolle werden die Umsatzsteuersätze in der Tabellenansicht der Belege in neuen Spalten angezeigt. Dazu wird im Rahmen eines bestehenden Wartungsvertrages rechtzeitig eine neue MERCATOR Programmversion bereitgestellt.

In dieser neuen Programmversion wird es auch neue Sonderfunktionen geben, um die Steuersätze in geöffneten Belegen manuell anzupassen.

Anbindung von Online-Shops

Beim Import von Bestellungen aus Online-Shops werden die Steuersätze automatisch angepasst, wenn beim Import alte Steuersätze übergeben wurden.

Grundsätzlich empfiehlt es sich sofort nach dem Eintragen der neuen Steuersätze am 1.7.2020 die Artikeldaten komplett neu an den Shop zu übergeben. Dann werden die neuen Steuersätze auch im Shop korrekt ausgewiesen. Falls Sie im Shop die Verkaufspreise reduzieren wollen, kann hierzu die Preiskalkulation wie oben beschrieben verwendet werden. Hier muss die Preisgruppe bearbeitet werden, die für den jeweiligen Shop zuständig ist.

Anbindung von externen Verkaufsplattformen

Hier geht es um die Anbindung von MERCATOR an eBay, Amazon, Yatego, Allyouneed, Idealo, Groupon, Real und Check24 über die MerConn Schnittstelle.

Auch hier werden beim Import von Bestellungen die Steuersätze geprüft und bei Bedarf automatisch angepasst. Die Bruttopreise bleiben gleich, die Nettopreise werden angehoben.

Für Preisreduzierungen kann die Preiskalkulation für die entsprechende Preisgruppe verwendet werden. Danach werden die neuen Preise über die MerConn Schnittstelle an die externen Plattformen übergeben.

Bei eBay gibt es zusätzlich die Möglichkeit die Steuersätze der Auktionen direkt anzupassen, zu finden unter Mein eBay > Verkäufercockpit Pro.

Direktlieferungen

Nach dem 1.7.2020 gibt es ja vermutlich noch unerledigte Aufträge mit alten Steuersätzen. In der Funktion Direktlieferungen bestellen/berechnen werden die Steuersätze automatisch aktualisiert.

Einkaufsbelege

Bei der Erfassung neuer Belege werden automatisch die neuen in den Systemeinstellungen hinterlegten Steuersätze verwendet. Beim Wandeln vorhandener Bestellungen in Wareneingänge werden die Steuersätze automatisch aktualisiert. Weil die Einkaufsbelege in der Regel Netto-Belege sind, ergibt sich durch die reduzierte Umsatzsteuer ein niedrigerer Endbetrag.

Anbindung externer Kassensysteme

Bei der Datenübergabe der Artikeldaten an externe Kassensysteme werden keine Steuersätze übertragen. Die Umstellung der Steuersätze muss daher direkt im externen Kassensystem erfolgen. Hilfestellung hierzu erhalten Sie beim Betreuer Ihres Kassensystems.

Beim Import von Verkaufsdaten aus den externen Kassensystemen werden grundsätzlich die aktuell in den Systemeinstellungen hinterlegten Steuersätze verwendet. Daher sollten spätestens am 30.6.2020 die Verkaufsdaten mit den alten Steuersätzen importiert werden. Ebenso sollten am 31.12.2020 die vorhandenen Verkaufsdaten importiert werden damit ein sauberer Wechsel gelingt.

Rückstellung der Steuersätze am 1.1.2021 auf die alten Werte

Am 1.1.2021 werden in den Systemeinstellungen wieder die alten Werte eingetragen. Neu erstellte Belege enthalten dann automatisch wieder die alten regulären Steuersätze. Beim Wandeln alter Belege (mit reduzierten Steuersätzen) in Rechnungen, Lieferscheine und Wareneingänge werden die Steuersätze dann automatisch auf die alten Werte angepasst.

Zusammenfassung

Vor dem 1.7.2020 muss auf jeden Fall eine neue Programmversion installiert werden. Wir werden in KW 26 eine neue Programmversion mit den neuen Programmfunktionen bereitstellen und Sie dann informieren. Die neue Programmversion steht dann wie gewohnt im Kundenbereich hier auf unserer Wensite zum Download zur Verfügung.

Am 1.7.2020 (früh morgens) müssen in den Systemeinstellungen die neuen Steuersätze eingetragen werden damit die neu erfassten Belege automatisch die neuen Steuersätze erhalten.

Falls Sie die reduzierten Steuersätze in Form von reduzierten Bruttopreisen an Ihre Endkunden weitergeben möchten, müssen die entsprechenden Preisgruppen neu kalkuliert werden (Preiskalkulation). Danach können die neuen Preise über die Shop- und MerConn Schnittstelle in Ihre Webshops und an externe Plattformen exportiert werden.